
Urteile wirken. Es braucht keine Vollstrecker, wir exekutieren sie selbst – und damit andere und uns gleich mit. Eingebrannt in unsere Subjektivität ist der Sanktionsapparat, den die äußerliche Befreiung nur noch tiefer treibt. Die Rechtskritik weiß darum – jedenfalls jene, die der liberalen Illusion entsagt, eine moralisch legitimierte Willkürfreiheit gegen illegitime Rechtspraktiken zu verteidigen, indem sie autonome Subjekte und eine Gleichheit zulassende Wirklichkeit herbeifantasiert. Abseits solch liberaldemokratischer Träumereien insistiert Rechtskritik deshalb auf der Kritik auch der juristisch formierten Subjektivität. Sie muss transformieren, wer Recht von Gewalt befreien oder doch zumindest entlasten will.